Entdecken Sie die 5 Merkmale, die Sie möglicherweise übersehen haben und die Ihnen helfen, zu verstehen, ob Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Die Maschinenrichtlinie ist eine komplexe Gesetzgebung, die vom Europäischen Parlament ständig aktualisiert wird.
Aber was genau meinen wir, wenn wir über die Maschinenrichtlinie sprechen?
Um Wikipedia zu zitieren: „Die Maschinenrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die für stationäre, mobile, transportierbare Maschinen und Maschinen zum Heben und Bewegen gilt, auch wenn einige Maschinen vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind.“
Sie besteht aus einem „Regelwerk für die Herstellung von Maschinen und aus administrativer Sicht aus einer Reihe bürokratischer Anforderungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vermarktung zu erfüllen sind, um auf den europäischen Markt zugelassen zu werden.“
Die Maschinenrichtlinie hat das Hauptziel, die Sicherheit von Arbeitnehmern zu schützen, die mit Maschinen in Kontakt kommen, und folglich die von Verbrauchern, die mit den hergestellten Produkten in Kontakt kommen.
Die Einhaltung der Bestimmungen der Maschinenrichtlinie bedeutet nicht nur die Erfüllung einer Verpflichtung, sich Sanktionen zu entziehen, sondern vor allem, verantwortungsbewusst zu handeln und die Qualität zu respektieren.
Es gibt Bereiche, in denen Maschinen gebaut werden, ohne die grundlegendsten Sicherheitsstandards zu beachten. Dank der Maschinenrichtlinie konnten wir, was nicht den Richtlinien entspricht standardisieren und ausschließen, indem wir diese als „gesetzeswidrig“ bezeichnen.
Nach den großen technologischen und kommerziellen Veränderungen der letzten 20 Jahre und dem deutlichen Anstieg der Zahl der im EU-Markt verkauften Maschinen aus Nicht-EU-Ländern sah das Europäische Parlament die Notwendigkeit, alle im Umlauf befindlichen Maschinen einheitlich zu regulieren.
Das Europäische Parlament hat sich nicht darauf beschränkt, zu sagen, wie korrekt in die Maschinen eingegriffen werden soll, sondern auch die Ausschlüsse einiger Maschinen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ermittelt und neue Kategorien in die bereits bestehende Liste aufgenommen, indem neue Mindestkriterien diktiert und andere Richtlinien angepasst wurden.
Wenn die Maschine gemäß den Vorschriften gebaut ist, wird sie mit CE-gekennzeichnet.
Die CE-Kennzeichnung von Maschinen ist ein obligatorisches Verfahren und muss vom Hersteller der Maschine durchgeführt werden, der anhand der Konformitätserklärung erklärt, dass sein Produkt den in dieser Richtlinie festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Die Gesetzgebung bezieht sich auf Maschinen, aber es gibt auch unvollständige Maschinen auf dem Markt. Sehr oft ist es schwierig, die Unterschiede zu verstehen.
Wenn Sie aus der Branche sind, wissen Sie es sicherlich, aber wenn Sie es nicht sind, ist es gut, eine Auffrischung zu machen.
MASCHINEN
Mit Maschinen ist eine „Maschine, die unabhängig arbeitet“ gemeint, die im Allgemeinen aus einer Reihe miteinander verbundener Komponenten besteht, die mit Aktuatoren und Steuerkreisen ausgestattet sind, um dank unterschiedlicher Kräfte eine präzise Aktion auszuführen.
UNVOLLSTÄNDIGE MASCHINEN
Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann.
Einfach ausgedrückt: Eine Maschine, die mit anderen Maschinen oder unvollständigen Maschinen zusammengebaut werden muss, um ihre Funktion zu erfüllen.
Für unvollständige Maschinen verlangt die Richtlinie, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angegeben werden. Dies ist jedoch eine teilweise Konformitätserklärung, da eine unvollständige Maschine als nicht vollständige Maschine nicht alle Schutzmaßnahmen erfüllen kann, die zur Gewährleistung einer sicheren Verwendung erforderlich sind, weil diese Maßnahmen an die komplette Maschine, zu der die unvollständige Maschine gehört, als Ganzes angepasst werden müssen.
Bei der Konstruktion einer unvollständigen Maschine, im Gegensatz zu einer Maschine, kann der Konstrukteur frei entscheiden, inwieweit die Richtlinie eingehalten wird (die Begriffe „angewendet“ und „anwendbar“ werden in der Verordnung verwendet), so dass die Person, die die unvollständige Maschine integriert, die Durchführung der Schutzmaßnahmen vornimmt, mit denen die Maschine insgesamt den Anforderungen der Richtlinie entspricht.
Wie bereits erwähnt, müssen die Maschinen mit der EG-Konformitätserklärung versehen sein, während Teil B von Anhang II der Richtlinie 2006/42 / EG vorsieht, dass die unvollständigen Maschinen mit einer Erklärung für deren Einbau versehen sind.
Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller autonom, dass sein Produkt, die unvollständige Maschine, konform ist.
Maschinenhersteller und Arbeitgeber haben besondere Verantwortung bzgl. der Maschinenrichtlinie. Im Falle einer Nichteinhaltung können die Strafen sehr schwerwiegend sein und zur Festnahme führen.
Natürlich müssen Hersteller von Maschinen und unvollständigen Maschinen maximale Sicherheit und Qualität der von ihnen hergestellten Produkte gewährleisten, aber neben den Herstellern spielt auch eine andere Person im Unternehmen eine wichtige Rolle: der Arbeitgeber.
Mit der Maschinenrichtlinie garantiert der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern und Kunden auf die Sicherheit und Qualität seiner Produktion zu achten.
Für den Fall, dass die im konsolidierten Sicherheitsgesetz geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, sind Sanktionen wie Geldstrafen bis zur Festnahme sowohl für den Hersteller als auch für den Arbeitgeber vorgesehen.
Die Hauptkorrelation zwischen dem Integrationsprinzip und der Maschinenrichtlinie liegt in den schriftlichen Regeln zur Gewährleistung von Sicherheit und Qualität.
Die Maschinenrichtlinie basiert auf dem Integrationsprinzip.
Das Integrationsprinzip besteht aus einer Liste von Regeln, die, falls angewendet, die Maschine mit den in der Maschinenrichtlinie vorgesehenen grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (HSSE.) konform machen.
Die Regeln sind in 4 große Gruppen unterteilt:
- Die Beseitigung von Risiken in der Entwurfsphase
- Die Annahme von Schutz- oder Sicherheitsvorrichtungen
- Hervorheben von Restrisiken in den Anweisungen, die nicht beseitigt werden können;
-
Entwicklung von Regeln für den Gebrauch der Maschinen.
Auf der Grundlage dieser Gruppen wurde im Laufe der Zeit eine Reihe von Maschinenrichtlinien erlassen, die „die Herstellung, Vermarktung von Maschinen und die Verantwortung der verschiedenen an den Arbeitsaktivitäten beteiligten Personen zum Zweck der Unfallverhütung“ betrafen.
Um auf den EU-Markt gebracht zu werden, muss eine Maschine:
- Als sicher gelten lt. den grundlegenden Sicherheitsanforderungen (HSSE), mit Risikoanalyse und konsequenter Anwendung technischer Standards
- Auf der Grundlage eines technischen Projekts erstellt werden, das im Falle eines Streits verfügbar ist, im Allgemeinen als technische Unterlagen bezeichnet.
- Am Herstellerkennzeichen und der CE-Kennzeichnung leicht erkennbar sein
- Begleitet sein von einer Broschüre, die allgemein als Bedienungsanleitung für Gebrauch und Wartung bezeichnet wird
- Garantiert werden durch eine Übernahme der Verantwortung durch den Hersteller, die allgemein als Konformitätserklärung bezeichnet wird
Durch die Einhaltung dieser Liste wird die Maschine als geeignet und konform mit dem EU-Markt angesehen und kann in absoluter Sicherheit vermarktet und verwendet werden.
Fallen Pneumatikzylinder und deren Zubehör in die Maschinenrichtlinie? Nein, sie sind weder Maschinen noch teilweise feritggestellte Maschinen. Aber auch für Zylinder gibt es eine sehr spezifische Regelung.
Zylinder fallen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG.
Alle unsere Pnneumatik-Komponenten werden gemäß den Anforderungen der ISO 1141 „Pneumatik – Allgemeine Regeln und Sicherheitsanforderungen für Systeme und ihre Komponenten“ hergestellt.
Es gibt keine CE-Kennzeichnung, aber sie werden mit einer Bedienungsanleitung für Gebrauch und Wartung geliefert.
Wir sind es gewohnt, Maschinenherstellern Unterlagen zu unseren Zylindern zur Verfügung zu stellen, die sie in ihre Bedienungsanleitung für Gebrauch und Wartung aufnehmen können.
Lesen Sie unsere offizielle Erklärung:
Erklärung der EG-Maschinenrichtlinie
Konformitätserklärung des Produkts
Herstellererklärung gemäß der „Maschinen-Richtlinie“